Spring naar inhoud

Schritt für Schritt

Phase Genehmigung

Planung und Bau von neuer Gasinfrastruktur erfolgt in enger Abstimmung mit den Menschen vor Ort, den Gemeinden und zuständigen Behörden. Gasunie verfügt über viele Erfahrungen aus zahlreichen Infrastrukturprojekten in Deutschland und den Niederlanden. Zwischen Planung und Bau finden umfangreiche, durch die Gesetzgebung vorgeschriebene Genehmigungsverfahren statt. Raumordnung und Planfeststellung sind die beiden entscheidenden Genehmigungsverfahren, die Gasunie im Fall von Pipeline-Projekten durchläuft. Beide Verfahren finden nicht hinter verschlossenen Türen statt, sondern werden durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet. So haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich mit Anregungen und Vorschlägen in den Planungsprozess einzubringen und mit ihren Anliegen Gehör zu finden. 

Raumordnungsverfahren

Mit einem Raumordnungsverfahren überprüfen die zuständigen Landesbehörden im Fall von Neubau oder Erweiterung von Schienenstrecken oder große Leitungstrassen, ob ein konkretes Infrastruktur-Vorhaben, das eine übergeordnete Bedeutung besitzt, mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmt. Hierbei werden auch Planungen und Maßnahmen anderer Vorhabensträger abgestimmt und geprüft.

In dieser Genehmigungsphase überprüft die Behörde eine Vorzugstrasse sowie mögliche Alternativen. Grundlagen dafür sind die Ergebnisse der Antragskonferenz. Bewertet werden hierbei die unterschiedlichen Auswirkungen der Trassenverläufe auf die verschiedenen Schutzgüter (zum Beispiel Mensch, Natur, Umwelt).

Die Träger öffentlicher Belange können im  Rahmen des Raumordnungsverfahrens Stellungnahmen abgeben. Zudem werden die Unterlagen in den betroffenen Kommunen ausgelegt und können in den Rathäusern oder Amtsverwaltungen eingesehen werden. So ist gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger sich einen Eindruck über das Projekt und dessen Auswirkungen verschaffen und dazu äußern können.

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren wird mit Baugrunduntersuchungen, Vermessungen und naturschutzfachlichen Kartierungen vorbereitet. Daraus ergibt sich eine detaillierte Bestandsaufnahme des Bereiches, in dem die Leitung verlegt werden soll, die Grundlage für eine belastbare Trassenplanung ist.

Beim Planungsprozess untersuchen wir in einem ersten Schritt mögliche Korridore zwischen Einspeisepunkt in unser Netz und Ausspeisepunkt. Anhand konkreter Kriterien wie Auswirkungen auf die Umwelt, technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und vorhandene Hindernisse im Planungsraum ergibt sich die unter Berücksichtigung aller Randbedingungen vorzugswürdige Trassenführung. 

Im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung informieren wir über die Pläne zur Trassenführung und Auswirkungen. Wir stellen das Projekt vor und versuchen, bereits im Vorfeld die Akzeptanz für unsere Infrastrukturprojekte zu erzeugen. Dies gibt auch den Menschen, die durch das Projekt berührt werden, die Möglichkeit, sich im Rahmen des Bürgerdialogs zu beteiligen. Im Planfeststellungsverfahren wird der endgültige Trassenverlauf festgelegt. Unsere umfangreichen Antragsunterlagen liegen erneut für einen Zeitraum für einen Monat öffentlich aus. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung sieht vor, dass die Betroffenen die Gelegenheit haben, Stellung zu der konkret geplanten Umsetzung des Bauvorhabens zu nehmen. Die Genehmigungsbehörde prüft die fristgerecht eingegangenen schriftlichen Einwendungen und Stellungnahmen und wägt diese mit den Planungen des Vorhabensträgers ab. Im sich anschließenden Erörterungstermin werden alle Einwände behandelt.

Der Planfeststellungsbeschluss mit seinen zahlreichen Nebenbestimmungen ist die Genehmigung zum Bau, er enthält Vorgaben zur technischen Ausführung und den beanspruchten Flächen. Er beschreibt Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Auswirkungen, definiert notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Zudem ist der Planfeststellungsbeschluss auch die Grundlage für ein eventuell erforderlicfhes Enteignungsverfahren, falls es im Verlauf der Wegerechtsbeschaffung einmal nicht zu einer Einigung mit einem Eigentümer eines Grundstücks, das im Rahmen der Pipelineverlegung benötigt wird, kommt. Gasunie als Vorhabensträgerin ist aber an einvernehmlichen Regelungen interessiert.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein konzentriertes Verfahren, das alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zusammenfasst. Liegt der Planfeststellungsbeschluss vor, ist damit die sofortige Genehmigung zum Leitungsbau erteilt.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Um die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten zu steigern, verfolgt Gasunie das Modell einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung - und zwar bereits zu einem frühen Zeitpunkt. Das gibt uns die Möglichkeit, mit den Menschen vor Ort vom Projektstart an in den Dialog zu treten. Indem wir den Austausch suchen, unser Projekt öffentlich vorstellen und auf diesem Wege nicht zuletzt wichtige Hinweise für die anstehende Planung erhalten, bedeutet diese Form der Öffentlichkeitsarbeit einen Mehrwert für alle beteiligten Parteien. Wir suchen den Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern auf vielfältige Art und Weise - im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Presseinformationen, - gesprächen und konferenzen.