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Rekultivierung

Anfang März 2024 war es soweit: Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, vor allem aufgrund der Witterungsverhältnisse mit hohen Niederschlägen am Ende der Bauzeit, konnte die ETL 180 nach nur einjähriger Bauzeit in Betrieb genommen werden. Damit geht ein national wichtiges Pipeline-Projekt, das einen großen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit Deutschlands und Europas leisten wird, erfolgreich über die Ziellinie. 

Ab sofort konzentriert sich Gasunie auf die letzte Projektphase - die Rekultivierung der Flächen, die wir für die Verlegung unserer Leitung in Anspruch genommen haben. Ziel ist, dass diese so schnell wie möglich wiederhergestellt und der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Dabei gehen wir nach einem umfassenden Rekultivierungs-Konzept vor. Das sorgfältig erarbeitete Papier berücksichtigt die Vielzahl der geltenden Bestimmungen und Vorgaben und wurde mit allen zuständigen Behörden abgestimmt. Grundlage sind die Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses des Landes Schleswig-Holstein. Auf unserer Projekt-Website wollen wir Sie nach und nach über wichtige Aspekte des Themas Rekultivierung auf dem Laufenden halten. Hier finden Sie die Informationen zum aktuellen Fortschritt.

Unser Rekultivierungskonzept ist auf der Homepage des Amtes für Planfeststellung Energie (AfPE) veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Wichtige Informationen zu unserem Vorgehen finden Sie auch auf dieser Website

April 2025: Rekultivierung der Leitungstrasse startet in die zweite Runde

Gasunie startet ab sofort die Arbeiten zur Rekultivierung auf der Trasse der im März 2024 fertig gestellten und in Rekordzeit von einem Jahr errichteten Energietransportleitung 180 von Brunsbüttel nach Hetlingen. Damit geht eine rund fünfmonatige Winterpause zuende.  In diesem Jahr werden die restlichen 22,4 Kilometer der insgesamt 47,7 Kilometer der Trassenverlaufs wieder so hergestellt, dass sie in landwirtschaftliche Bewirtschaftung genommen werden können. 

Der Start der Rekultivierungsarbeiten liegt damit rund vier Wochen früher als im Herbst letzten Jahres angenommen. Grund dafür ist die aktuell günstige Witterung. Ziel ist es, die Rekultivierungsarbeiten bis Herbst 2025 abgeschlossen zu haben. Im Rahmen der Arbeiten werden alle Installationen zur Wasserhaltung zurückgebaut, überschüssiges Bodenmaterial abtransportiert, Drainagen wiederhergestellt und Baustraßen zurückgebaut. Schwerpunkte der Rekultivierung finden sich in den Kreisen Steinburg (Horst, Wilster, Krempe, Schönmoor und Bullendorf) und Pinneberg (Klein-Nordende).

Die Arbeiten werden intensiv durch ein bodenkundliches Expertenteam begleitet.

Wie wir weiter vorgehen

Zwischen Brunsbüttel und Hetlingen ist die Leitungstrasse durch sehr unterschiedliche Baugrundverhältnisse gekennzeichnet, diese wechseln zum Teil sehr kleinräumig. Für die Rekultivierung muss diese Tatsache durch lokal angepasste Arbeitsweisen berücksichtigt werden. Aufgrund der von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen engen Auflagen können die Arbeiten nur bei  trockenem Wetter durchgeführt werden. Damit sind sie abhängig vom Grad der Abtrocknung der Flächen und Böden. Denn nur so lässt sich ein optimierter Bauablauf in Bezug auf Fahrzeugbewegungen, Lasten, Drainagen und Erdarbeiten sicherstellen.

Unser Ziel ist es, die von uns in Anspruch genommen Flächen mit hoher Sorgfalt zu rekultivieren und an die Bewirtschafter zurückzugeben. Dafür haben wir mit dem Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) ein umfassendes, auf die Bodenverhältnisse vor Ort abgestimmtes Bodenschutzkonzept erarbeitet. So stellen wir sicher, dass sich übermäßige nachteilige Veränderungen der Flächen vermeiden lassen.

Transparentes Vorgehen - das haben wir unseren Partnern, deren Flächen wir nutzen können, von Projektstart an zugesagt. Das ist gelebte Praxis in unseren Großprojekten. Deshalb haben wir jeden einzelnen wegerechtlichen Vertragspartner im März 2024 angeschrieben, um ihn über das weitere Vorgehen bei der Rekultivierung zu informieren. Neben einer Informations-Broschüre, die einen allgemeinen Überblick über die anstehenden Arbeiten und unsere Vorgehensweise gibt, setzen wir auf den persönlichen Kontakt. Während der gesamten Phase der Rekultivierung, die von den Fachleuten des bauausführenden Unternehmers begleitet wird, stehen die Mitglieder des baubegleitenden Wegerechts-Teams weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese kennen zum Teil schon seit Jahren die Verhältnisse vor Ort und stehen in enger Verbindung zu den Grundeigentümern vor Ort. Etwa zwei Wochen vor Start der Rekultivierungsarbeiten erhalten Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte eine Information darüber, wann wir planen, mit den Arbeiten auf ihren Flächen zu beginnen. Um über den Umfang der jeweiligen Maßnahmen sowie das konkrete Vorgehen zu informieren, stimmen wir vor Beginn der Arbeiten einen Ortstermin auf den betroffenen Flächen ab. Denn wir glauben, dass sich Sachverhalte im direkten Kontakt besser klären lassen. Derzeit werden die erforderlichen Arbeiten und die grundsätzliche Methodik der Rekultivierung flurstückscharf vorgeplant.

Nach dem Abschluss der Rekultivierung setzen wir uns zeitnah mit den Nutzungsberechtigten in Verbindung, um die entstandenen Schäden und Beeinträchtigungen der Bauausführung vollständig abzurechnen. 

Es ist möglich, dass Restarbeiten an Drainagen eventuell erst später ausgeführt werden, um so Setzungen des Bodens vor dem eigentlichen Wiederherstellen der Entwässerung abzuwarten. Etwaige Schäden aus einer noch nicht ordnungsgemäß wiederhergestellten Drainage werden selbstverständlich Bestandteil einer Entschädigungsregelung. Nach dem Abschluss der Rekultivierung setzen wir uns zeitnah mit Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung, um eventuell entstandene Schäden und Beeinträchtigungen der Bauausführung vollständig abzurechnen. 

Ein wichtiger Hinweis

Gasunie weist darauf hin, dass der Arbeitsstreifen und insbesondere das  Überfahren des Rohrgrabens ausdrücklich noch nicht freigegeben ist. Es handelt sich bis zum vollständigen Abschluss der Rekultivierungsarbeiten und der offiziellen Rückgabe der Flächen um einen Baustellenbereich, der in der Verantwortung des ausführenden Unternehmers liegt und für den ohne ausdrückliche Genehmigung ein Betretungs- und Befahrungsverbot im Sinne der gesetzlichen Vorschriften gilt. Gasunie bittet, diesen Hinweis unbedingt zu berücksichtigen.

Weiterführende Informationsmaterialien zum Thema Renaturierung finden Sie hier.